Über uns

P olnische Biozid-Produkte (Polskie Produkty Biobójcze) unterstützen Unternehmen bei den Herausforderungen, die sich aus dem Gesetz zur Regulierung des Chemiemarkts ergeben. Wir sind spezialisiert auf die Zulassung von Biozid-Produkten.


Aufgrund der Einführung der Biozid-Produktregulierung (BPR, Verordnung (EU) 528/2012) ist der Registrierungsprozess für Biozid-Produkte teurer und zeitaufwendiger geworden.


E ines unserer Ziele ist es, das Problem der hohen Kosten für das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten auf den EU-Märkten zu lösen. Wir erstellen einen Registrierungspfad für unsere Kunden, der ihnen große Einsparungen, Sicherheit und Bequemlichkeit bietet.



PPB führt den gesamten Registrierungsprozess durch. Wir führen Registrierungen sowohl in den nationalen Verfahren als auch in den BPR-Verfahren durch. Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und prüfen diese. Wir suchen nach den besten Marktangeboten für Forschungen. Wir vertreten Unternehmen von Anfang an bis zum Ende des Prozesses vor den zuständigen nationalen Behörden (CA) und der ECHA und bieten dabei Unterstützung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung.

Nationale Verfahren

D ie Registrierung von Biozid-Produkten nach dem nationalen Verfahren gilt für Produkte, die nach der Verordnung Nr. 1062/2014 bewertete oder zu bewertende Altwirkstoffe enthalten, von denen mindestens ein Wirkstoff für einen bestimmten Produkttyp noch nicht zugelassen ist.
In der laufenden Übergangszeit ist jede nationale Registrierung nur eine Einführung in die Registrierung nach europäischen Verfahren. Wir bereiten die nationale Zulassung von Biozid-Produkten für unsere Kunden immer unter Berücksichtigung der zukünftigen BPR-Registrierungen vor. Wir erstellen nationale Zulassungen so auf, dass zukünftige Kosten minimiert werden und eine lange "Marktlebensdauer" des Produkts sichergestellt wird. Wir reduzieren die Kosten und schaffen Sicherheit für die Zukunft. Mit Hilfe von professionellen Übersetzern bereiten wir Anmeldungen für jedes EU-Land vor.

Europäische Verfahren

D ie Registrierung von Biozid-Produkten nach den sogenannten europäischen Verfahren erfolgt nach den Grundsätzen der Verordnung Nr. 528/2012, die in der EU ab dem 1. September 2013 gelten. Die europäischen Verfahren betreffen Biozid-Produkte, bei denen alle Wirkstoffe:

1. in einer bestimmten Produktgruppe (PT) zugelassen, d.h. im Überprüfungsprogramm positiv bewertet wurden, oder

2. sind in Anhang I der Verordnung Nr. 528/2012 aufgeführt, d. h. es handelt sich um Wirkstoffe mit geringem Risiko für die menschliche Gesundheit und Umwelt.

Registrierung von Biozid-Produkten - Übergangszeit

A m 22. Mai 2012 wurde die VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten erlassen. Diese Verordnung bezweckte (Kapitel I Artikel 1 Nummer 1):

"Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Harmonisierung der Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu gewährleisten. Die Bestimmungen dieser Verordnung stützen sich auf das Vorsorgeprinzip, mit dem die Gesundheit des Menschen, der Tiere und der Umwelt geschützt werden soll. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz schutzbedürftiger Gruppen."

Mit der Verordnung Nr. 528/2012 werden die nationalen Verfahren für die Genehmigung des Inverkehrbringens von Biozid-Produkten in allen Mitgliedstaaten schrittweise abgeschafft. Nationale Verfahren gelten nicht mehr fuer Produkte, die auf nachfolgenden Wirkstoffen basieren, zusammen mit deren Aufnahme in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe. Neue Produkte müssen abhängig von ihrer Zusammensetzung und den zugewiesenen Produkttypen möglicherweise nach europäischen Verfahren registriert werden. Diese Verpflichtung gilt in Kürze für alle Biozid-Produkte, sowohl für bestehende als auch für neue.



F ür unsere Kunden reduzieren wir die Kosten von:

Vorbereitung der Dokumentation und Vertretung vor den zuständigen Behörden und der ECHA - Unser Angebot ist sehr konkurrenzfähig,

physikalisch-chemische und Biozide Wirksamkeitsprüfungen - Wir geben die erforderlichen Mindestprüfungen an und helfen Ihnen, die besten und günstigsten Subunternehmer zu finden,

offizielle Gebühren - Produktfamilien, Konsortien, Registrierung der gleichen Produkte, gegenseitige Anerkennung, wir nutzen alle verfügbaren Tools, um Ihr Kapital zu sparen.